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WHATEVER.WORKS6.1.20245 min lesezeit

Sozialversicherung & Krankenversicherung bei Workations: Was müssen Mitarbeitende und Arbeitgeber beachten?

Vor einer Workation sollten Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber unbedingt das Thema Sozialversicherung, insbesondere Krankenversicherung, klären. Verschaffe dir hier einen Überblick dazu.  

Das sanfte Rauschen der Wellen, Sand zwischen den Zehen, duftende Tapas vor der Nase. Klingt nach Traumurlaub? Es könnte auch ein Traumarbeitsplatz sein. Oder beides zusammen. Nämlich dann, wenn Arbeitnehmer:innen eine Workation machen, also Work und Vacation miteinander verbinden. 

Solche Arbeitsaufenthalte im Ausland werden von den Beschäftigten immer stärker nachgefragt, denn sie sind Well-Being pur.

Fremde Kulturen sind reizvoll und die Auslandserfahrung ist deutlich intensiver, wenn man im Land seiner Träume nicht nur als Tourist unterwegs ist, sondern in alle Aspekte des Lebens eintauchen kann. 

Und auch die Arbeitgeber wissen die positiven Aspekte für beide Parteien zu schätzen. Für Arbeitnehmer:innen bedeuten Workations Flexibilität, verbesserte Work-Life-Balance, Inspiration und Stressabbau.

 

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Arbeiten im Ausland erweitert den Horizont, Fremdsprachen lernen sich schneller und das persönliche Netzwerk spannt sich länderübergreifend. 

Unternehmen können durch diesen Benefit von gesteigerter Mitarbeiterzufriedenheit, Anziehungskraft für Bewerber:innen, höherer Mitarbeiterbindung und potenzieller Effizienzsteigerung profitieren.  

Damit es auch im Fall der Fälle gut ausgeht, zum Beispiel bei Krankheit oder einem Arbeitsunfall, sollten Arbeitgeber und Angestellte für eine gute Absicherung während der Workation sorgen.

Sozialversicherung ist Pflicht

Wie in Deutschland ist auch bei Remote Work aus dem Ausland die versicherungsrechtliche Absicherung gegen Risiken entscheidend – diese regelt die Sozialversicherung. Sie umfasst die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. 

Möchtest du als HR-Expertin oder Geschäftsleiter eines Unternehmens mit Sitz in Deutschland Workations ermöglichen, solltest du im Interesse deiner Mitarbeitenden und deines Unternehmens dafür sorgen, dass der deutsche Sozialversicherungsschutz nicht gefährdet wird. Daher sollte eine Workation so ausgestaltet sein, dass der Verbleib in der deutschen Sozialversicherung sichergestellt ist.

 

Frau sitzt am Strand

 

Sozialversicherung im EU-Ausland

Remote Work aus dem EU-Ausland kann einer Entsendung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn gleichgestellt werden, da sich der oder die Beschäftigte für einen begrenzten Zeitraum auf Veranlassung bzw. mit Zustimmung des Arbeitgebers im Ausland befindet. 

Übt die oder der Mitarbeitende die Workation in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aus, verbleibt es daher bei den deutschen Sozialversicherungsregeln. In diesen Ländern lassen sich Workations also am einfachsten und sichersten realisieren. 

Um den deutschen Versicherungsstatus nachzuweisen, muss eine sogenannte A1-Bescheinigung beantragt werden.

Die A1-Bescheinigung ist der Nachweis dafür, dass der Mitarbeitende weiterhin in der Sozialversicherung in Deutschland versichert und somit von der Sozialversicherung im Ausland befreit ist.

Der Mitarbeitende sollte die A1-Bescheinigung daher im Ausland mit sich führen und vorweisen können. Versäumnisse können nicht nur selbst zu tragende Versicherungskosten nach sich ziehen, sondern auch empfindliche Bußgelder. Für den Arbeitgeber geht es hier vor allem um Rechtssicherheit und die Absicherung gegen Folgekosten. 

 

 

Krankenversicherung bei Remote Work aus dem Ausland 

Ein zentrales Thema bei Workations ist auch die Krankenversicherung, denn hier geht es um die Absicherung gegen gesundheitliche Risiken. Im Ernstfall können hohe Kosten entstehen. Was ist zu beachten, damit Beschäftigte auch bei der Workation gut abgesichert sind?   

Gültigkeit der deutschen Krankenversicherung bei Workation sicherstellen 

Wie oben beschrieben, ist das deutsche Sozialversicherungsrecht, welches die Krankenversicherung mit einschließt, weiter anwendbar, wenn die Workation die Voraussetzungen einer Entsendung erfüllt. 

Bei einer Workation im EU-Ausland, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz ist es also relativ einfach, den deutschen Krankenversicherungsschutz für die Dauer des Aufenthaltes durch die A1-Bescheinigung zu klären. 

Welche Kosten übernimmt die Krankenversicherung bei Workations? 

Wenn dem Arbeitnehmenden während der Durchführung einer Workation Krankheitskosten im Ausland entstehen, ist die deutsche Krankenversicherung lediglich dazu verpflichtet, Kosten in der Höhe zu übernehmen, die bei einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland entstanden wären. Für die Differenz kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber in Regress nehmen. Zusatzversicherungen können hier schützen. 

Auslandskrankenversicherung: mehr Sicherheit bei Workation 

Um möglichst auch den Kostenanteil abzudecken, der von der deutschen Krankenversicherung nicht übernommen wird, ist es ratsam, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. 

Auslandskrankenversicherungen sind schon für geringe zweistellige Jahresbeiträge zu haben. Dabei empfiehlt es sich, die Angebote der Versicherer sorgfältig zu prüfen, da der Leistungsumfang variiert. Übernimmt der Arbeitgeber hierfür die Kosten, kann er die Versicherungsprämien als Betriebsausgaben absetzen. Für den Arbeitnehmenden fällt kein geldwerter Vorteil an. 

Private Krankenversicherung 

Ist der Remote Worker in Deutschland privat krankenversichert, ist die Situation eine andere. Die privaten Krankenversicherer sind verpflichtet, den Versicherten weltweit einen Versicherungsschutz von mindestens einem Monat zu gewähren. Die tatsächliche Dauer des Versicherungsschutzes hängt jedoch vom Versicherungsanbieter ab und die Versicherungsbedingungen können von denen, die im Heimatland gelten, abweichen.  

Private Krankenversicherungen schließen oft Leistungen ein, die gesetzliche Krankenkassen nicht bieten. Deshalb sollten Mitarbeitende vor einer Workation mit ihrer privaten Krankenversicherung im Detail zu klären, welche Kosten im Falle einer Erkrankung im Ausland übernommen werden und ob eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung notwendig ist.

Diese kann auch sinnvoll sein, wenn der Versicherte eine Selbstbeteiligung tragen muss und um die Bonifikation zu sichern, wenn die private Krankenversicherung einen Teil der Prämie zurückerstattet, wenn in einem Jahr keine Ansprüche geltend gemacht wurden.

Rentenversicherung: Ist die Rente sicher beim Arbeiten im Ausland und bei Workations? 

„Entsendet“ der Arbeitgeber den Mitarbeitenden für einen begrenzten Zeitraum ins EU-Ausland, müssen dort in der Regel keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. 

Die oder der Mitarbeitende zahlt während ihrer bzw. seiner Tätigkeit im Ausland somit auch weiterhin über den deutschen Arbeitgeber in die deutsche Rentenversicherung ein. Es entstehen also weiterhin – auch bei der Auslandstätigkeit – Rentenansprüche in Deutschland.  

Dies gilt in der Regel auch für eine Workation. Denn wenn der oder die Beschäftigte seine oder ihre Tätigkeit auf eigene Initiative vorübergehend und mit dem Einverständnis des Arbeitgebers im Ausland erledigt, gilt diese Auslandstätigkeit als Entsendung. 

Rechtslage bei Drittstaaten

Außerhalb der EU wird die Sozialversicherungszugehörigkeit zum Teil durch bilaterale Abkommen zwischen den betroffenen Staaten geregelt. In Fällen, in denen kein solches Abkommen besteht oder es nur Teilbereiche der Sozialversicherung umfasst, könnten sich Mitarbeitende einer Doppelversicherung gegenübersehen. Das heißt, sie könnten sowohl im Heimatland als auch im Gastland sozialversicherungspflichtig sein.

Arbeiten im Ausland ist eine großartige Erfahrung und gehört für immer mehr Menschen zum eigenen Lebensentwurf.

Für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer:innen sind kurze Arbeitsaufenthalte einfach zu organisieren – zum Beispiel in Form einer Workation.

Die Beschäftigten profitieren von einem Maximum an Flexibilität, die Arbeitgeber von einer hohen Motivation und Mitarbeiterzufriedenheit.

In der Regel ist die bestehende Sozialversicherung im Heimatland ausreichend. Bei Erfüllung einiger Voraussetzungen lassen sich Compliance-Risiken weitgehend minimieren. Zwingend erforderlich ist das Mitführen einer gültigen A1-Bescheinigung.

Was es bei Workations sonst noch zu beachten gilt, erfährst du hier.

 

 

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